Auschreibung und Vergaberecht
dibkom THEMA
⮕Ausschreibung und Vergaberecht
Im Jahr 2012 wurden allein in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Aufträge im Wert von ca. 480 Milliarden Euro vergeben. Darunter ist von Büromaterial über Beraterleistungen bis zu umfangreichen Baumaßnahmen alles enthalten, was den Bedarf der öffentlichen Hand deckt. Wesentliche rechtliche Grundlagen für diese Vergaben sind das Vergaberecht, das öffentliche Preisrecht und das EU-Beihilfenrecht.
Vor allem das Vergaberecht gilt als komplex und unüberschaubar: Je nachdem, welchen Wert ein Auftrag hat, finden unterschiedliche Regelungen Anwendung. Manche ergeben sich aus dem Haushaltsrecht, andere aus dem EU-Vergaberecht. Oft erfordert die Teilnahme an einem Verfahren auch einen hohen Aufwand. Dabei ist das Risiko hoch, bereits wegen kleiner Fehler als Bieter vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen sich deshalb, sich an Ausschreibungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beteiligen.
Lassen Sie sich die Angst vor Vergaberecht und Ausschreibungsverfahren nehmen und verschaffen Sie sich einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der öffentlichen Aufträge: Wir halten Ihnen einen Platz frei, damit Sie in einer für Laien verständlichen Sprache Einblick in die erfolgreiche Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen erhalten.
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